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   BGH, 13.10.1975 - II ZR 115/74   

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https://dejure.org/1975,1281
BGH, 13.10.1975 - II ZR 115/74 (https://dejure.org/1975,1281)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1975 - II ZR 115/74 (https://dejure.org/1975,1281)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1975 - II ZR 115/74 (https://dejure.org/1975,1281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilnahme am Scheckverkehr durch Angabe einer Kontonummer - Handeln im Namen eines Kontoinhabers durch Angaben auf einem Scheck - Scheckrechtliche Haftung bei Erkennen eines Handelns in eigenem Namen - Anwendbarkeit der Vertretungsregeln im Scheckverkehr - Abstellen auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 65, 218
  • NJW 1976, 329
  • NJW 1976, 896 (Ls.)
  • MDR 1976, 296
  • DB 1976, 288
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.02.1975 - II ZR 128/73

    Anwendung der Auslegungsregel bei möglichem Handeln im fremden Namen

    Auszug aus BGH, 13.10.1975 - II ZR 115/74
    Diese Umstände müssen aber jedenfalls für den, der - wie die Klägerin - am ersten Begebungsvertrag nicht beteiligt gewesen ist, irgendwie aus dem Scheck ersichtlich sein (vgl. BGHZ 64, 11, 14 für einen Wechsel).
  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

    Die Rüge, das Berufungsgericht habe den Grundsatz der Scheckstrenge sowie die Entscheidung BGHZ 65, 218, 220 f. nicht hinreichend beachtet, ist schon im Ansatz verfehlt.
  • OLG Hamm, 12.06.2012 - 7 U 3/12

    Anforderungen an die Angabe des Aufstellungsorts auf einem Scheck

    Auch wenn sich der Zweiterwerber keine Gedanken über die Person des Aussteller keine Gedanken gemacht haben sollte, widerspräche es der gebotenen Förmlichkeit und Verkehrsfähigkeit eines Schecks im Scheckverkehr ist, den inneren Willen des Zeichners als maßgebend anzusehen (BGH, Urt. v. 13.10.1975, II ZR 115/74, BGH NJW 1976, 329).

    Geschäfts für den, den es angeht, sind auf die Bestimmung des Ausstellers daher nur anwendbar, soweit sie aus den Umständen folgen, die aus dem Scheck erkennbar sind (BGH, aaO., NJW 1976, 329, 330).

    Die Tatsache, dass ein Dritter ermächtigt wird, durch Scheck über ein Konto zu verfügen und Scheckformulare ihm Scheckformulare überlassen werden, begründet noch nicht die Haftung des Kontoinhabers gegenüber jemandem, der einen Scheck erwirbt, der nur die Unterschrift des Ermächtigten trägt (BGH, Urt. v. 13.10.1975, II ZR 115/74, BGH NJW 1976, 329, 330).

  • OLG Karlsruhe, 13.01.2004 - 17 U 71/03

    Urkundenprozess: Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils; Einreden des ersten

    Im Rechtsverkehr wird nicht auf die Kontonummer, sondern auf die Person des Unterzeichners abgestellt (vgl. BGH NJW 1976, 329, 330; BGH NJW-RR 1991, 229 f.; Bülow, Kommentar zum Wechselgesetz, Scheckgesetz und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, 3. Auflage, Art. 1 ScheckG Rn. 20).
  • BGH, 23.10.1990 - XI ZR 113/89

    Grenzen der Beweiswürdigung - Auslegung einer Scheckurkunde

    Im Rechtsverkehr wird nicht auf die Kontonummer, sondern auf die Person des Unterzeichners abgestellt (BGHZ 65, 218, 220).
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